Die Vermittlungsgebühr, die nur dann fällig wird, wenn Sie mit dem Eigentümer eines von uns namhaft gemachten Objektes zu einer Kauf-, Miet- oder Pachteinigung kommen, beträgt bei einer Kaufsumme bis € 36.336,-- (ATS 500.000,--) 4 % plus MwSt., über € 36.337,- (ATS 500.000,--) 3 % plus MwSt., bei Mieten 2 Brutto-Monatsmieten plus MwSt. Als Erfüllungsort gilt 8990 Bad Aussee als vereinbart.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer beträgt derzeit 20 % von der Netto-Provision. Die Provision ist bei Miet-, Kauf- oder Pachteinigung fällig und zahlbar spätestens bei Vertragsunterfertigung bzw. nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission, falls erforderlich.
Unsere Angebote basieren großteils auf Informationen, die uns vom Auftraggeber einer Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Wir sind jedoch bemüht, verschiedenste Angaben, soweit wie möglich, auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Ein Zwischenverkauf bzw. –Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind nur für Sie – den Interessenten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Eigentümer einer nachgewiesenen Objektadresse zustande, können Sie verpflichtet werden, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen ein von uns angebotenes Objekt bereits nachweislich bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Vermittlung als anerkannt.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt vom Verfügungsberechtigten oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, den Anbieter darauf hinzuweisen, dass Ihnen das Objekt bereits durch unsere Kanzlei angeboten wurde, und dass Sie etwaige Maklerdienste Dritter, bezüglich unseres Objektes, ablehnen.
Kommt ein Vertragsabschluss über eines von uns angebotenen Objektes zustande und haben Sie es vorgezogen unsere Dienste in Bezug auf Durchführung der Abschlussverhandlungen nicht in Anspruch zu nehmen, sind Sie verpflichtet uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (z.B. Miete statt Kauf oder Sie erwerben vom Eigentümer ein anderes Objekt, als das von uns angebotene) oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.