Die angebotenen Liegenschaften befinden sich in Vorbehaltsgemeinden bzw. Vorbehaltsgebieten, sodaß die hierfür zugrundeliegenden jeweiligen Grundverkehrsgesetze gelten.
Nähere Informationen liegen in unserem Büro auf oder sind im Internet unter http://www.ris.bka.gv.at/lr-steiermark/ (Suchwort: Vorbehaltsgemeinde) bzw. http://www.ris.bka.gv.at/lr-oberoesterreich/ (Suchwort: Vorbehaltsgebiet) einsehbar.
Die folgenden Formulare dürfen wir Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung stellen: